Anlagevermögen

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen umfasst sämtliche Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb eines Unternehmens zu dienen. Der Ausweis des Anlagevermögens erfolgt auf der Aktivseite der Bilanz und gliedert sich in immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagen. 


Rechtliche Regelungen: § 266 Abs. 2 HGB (Gliederung des Anlagevermögens); § 247 Abs. 2 HGB (Begriff des Anlagevermögen)

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