Bilanzgewinn/-verlust
Bei dem Bilanzgewinn/-verlust handelt es sich um den Ausweis des Erfolges eines Geschäftsjahres in der Bilanz. Er ist Bestandteil des Eigenkapitals und ergibt sich aus dem Ergebnis der GuV des Geschäftsjahres, dem Gewinn-/Verlustvortrags des Vorjahres sowie aus den Veränderungen der Rücklagen (Einstellungen und Entnahmen). Im Allgemeinen entscheiden die Anteilseigner eines Unternehmens über die Verwendung des Bilanzgewinnes (Ausschüttung oder Einstellung in die Rücklagen).
