Einheitstheorie
Der Einheitstheorie liegt die Annahme zu Grunde, dass die in einem Konzern zusammengefassten, rechtlich selbständigen Unternehmen als eine wirtschaftliche Einheit betrachtet werden müssen. Das bedeutet, dass die einzelnen Konzernunternehmen aus Konzernsicht lediglich als Betriebsabteilungen angesehen werden.
(Gegenteil: Interessentheorie)
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