Equity-Methode

Equity-Methode

Mit der Equity-Methode sind Unternehmen im Konzernabschluss abzubilden, zu denen der Konzern eine Beziehung unterhält, die schwächer als eine gemeinsame Führung, aber noch stärker als ein normaler Beteiligungsbesitz ist. Diese Unternehmen werden auch als typisch assoziierte Unternehmen bezeichnet. Ein somit bestehender maßgeblicher Einfluss soll im Konzernabschluss dadurch berücksichtigt werden, dass das assoziierte Unternehmen nicht mit den Anschaffungskosten sondern mit dem anteiligen Eigenkapital (at equity) in den Konzernabschluss eingeht.

 

Rechtlichen Regelungen: § 312 HGB (Wertansatz der Beteiligung und Behandlung des Unterschiedsbetrags)

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