Finanzrechnung
Die Finanzrechnung bedient sich neben der Erfolgsrechnung der Zahlen und Angaben der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Controlling. Die Finanzrechnung erfasst alle Zahlungsströme (Cashflows), d.h. Einzahlungen und Auszahlungen, innerhalb einer Rechnungsperiode. Sie ist Teil der Doppik sowie Bestandteil der Drei-Komponenten-Rechnung (DKR) und stellt die finanziellen Konsequenzen der betrieblichen Tätigkeit transparent dar. Das kaufmännische Gegenstück zur Finanzrechnung ist die Kapitalflussrechnung.
Die Finanzrechnung muss in Staffelform aufgestellt werden und gliedert sich in drei Stufen:
1. Einzahlungen und Auszahlungen, die originär mit dem gewöhnlichen Betriebszweck verbunden sind
2. Außerordentliche bzw. ungewöhnliche Einzahlungen und Auszahlungen
3. Ergänzung der periodisierten zahlungswirksamen Beträge um periodenfremde Beträge (Überführungsrechnung)
Die Gliederung der Finanzrechnung entspricht der des Finanzhaushalts, welcher seinerseits das entsprechende Planungsinstrument zur Finanzrechnung darstellt.
Die Finanzrechnung ist ein rechentechnisches Instrument zur Erfassung bzw. Prognose der Liquidität einer einzelnen Gesellschaft. Die Konsolidierung individueller Finanzrechnung einzelner Gesellschaften einer Kommune führt zur Gesamtfinanzrechnung des kommunalen Jahresabschlusses.
>> Seite empfehlen Artikel drucken

