Firmenwert
Der Firmenwert (GoF) repräsentiert den Betrag, den ein potenzieller Käufer für ein Unternehmen als Ganzes über den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände hinaus unter Berücksichtigung aller Schulden zu zahlen bereit ist. Wertbildende Faktoren können z. B. Stammkundschaft, Patente, Marken und Know-how sein. Der Firmenwert ist folglich ein immaterieller Vermögenswert. Dabei sind im Rahmen der Bilanzierung zwei Arten zu differenzieren:
Dervativer Firmenwert
Er entsteht bei dem Kauf eines Unternehmens und darf bilanziert sowie innerhalb von max. vier Jahren oder planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden (HGB).
Originärer Firmenwert
Hierbei handelt es sich hingegen um einen selbstgeschaffenen Firmenwert, welcher nach HGB nicht bilanziert werden darf.
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