Fremdkapital
Unter Fremdkapital versteht man finanzielle Mittel, die einem Unternehmen von außen (externe Kapitalgeber) oder von innen (Eigentümer) zeitlich befristet zur Verfügung gestellt werden. Zum Fremdkapital werden alle Positionen der Passivseite gezählt, die kein Eigenkapital darstellen. Demzufolge gehören zum Fremdkapital auch Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie passive Rechnungsabgrenzungsposten (siehe Rechnungsabgrenzung. Man unterscheidet Fremdkapital nach der Zeitdauer der Überlassung in kurz-, mittel- und langfristiges Fremdkapital.
Rechtlichen Regelungen: § 266 Abs. 3 B,C,D HGB (Gliederung des Fremdkapitals)
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