Gesamtfinanzrechnung
Die Gesamtfinanzrechnung bildet die konsolidierten Finanzrechnungen einzelner Gesellschaften einer Kommune ab. Sie erfasst alle Zahlungsströme (Cashflows), d.h. Einzahlungen und Auszahlungen, innerhalb einer Rechnungsperiode. Als Teil der Doppik ist sie ebenfalls Bestandteil der Drei-Komponenten-Rechnung (DKR) und stellt die finanziellen Konsequenzen der gesamtkommunalen Tätigkeit transparent dar.
Die Gesamtfinanzrechnung muss in Staffelform aufgestellt werden und gliedert sich in drei Stufen:
1. Einzahlungen und Auszahlungen, die originär mit dem gewöhnlichen Betriebszweck verbunden sind
2. Außerordentliche bzw. ungewöhnliche Einzahlungen und Auszahlungen
3. Ergänzung der periodisierten zahlungswirksamen Beträge um periodenfremde Beträge (Überführungsrechnung)
Die Gliederung der Gesamtfinanzrechnung entspricht der des Finanzhaushalts, welcher seinerseits das entsprechende Planungsinstrument zur Finanzrechnung darstellt.
Die Gesamtfinanzrechnung ist ein rechentechnisches Instrument zur Erfassung bzw. Prognose der Liquidität der gesamten Kommune.
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