Interessenzusammenführungsmethode
Die Interessenzusammenführungsmethode (auch Pooling-of-Interest-Methode) als eine der beiden Grundkonzeptionen der Kapitalkonsolidierung unterstellt einen gleichberechtigten Zusammenschluss von zwei Unternehmen, bei dem kein Kaufpreis gezahlt wird, sondern Anteile gegenseitig getauscht werden. Der Anteilstausch hat zur Folge, dass die Eigentümer beider Unternehmen weiterhin Eigentümerinteressen an dem entstandenen Unternehmensverbund haben. Weitere Merkmale sind, dass kein Geschäfts- oder Firmenwert und keine erfolgswirksame Fortschreibung stiller Reserven/Lasten ausgewiesen werden. Außerdem liegt eine Identität von Erst- und Folgekonsolidierung(en) vor.
(Gegenteil: Erwerbsmethode)
