Neubewertungsmethode
Die Neubewertungsmethode beschreibt eine Methode der Kapitalkonsolidierung im Rahmen des Konzernabschlusses. Hierbei werden die stillen Reserven und Lasten als Differenz zwischen den Zeit- und Buchwerten zuerst aufgedeckt. Im Unterschied zur Buchwertmethode sind diese Differenzen zudem nicht nur anteilig in Höhe der Beteiligungsquote sondern vollständig aufzudecken. Hierdurch wirken sich die stillen Reserven und Lasten in voller Höhe auf das Eigenkapital des Tochterunternehmens aus, welches um die Summe der aufgedeckten Einzeldifferenzen korrigiert und somit neubewertet wird. Im Anschluss wird die Beteiligung des Mutterunternehmens mit dem anteiligen Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Ein dabei eventuell resultierender Unterschiedsbetrag wird je nach Art (aktivisch oder passivisch) als Geschäfts- oder Firmenwert (GoF/Goodwill) aktiviert oder als Unterschiedsbetrag auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.
Die Neubewertungsmethode ist nach HGB zulässig und nach IFRS verpflichtend vorgeschrieben. Im Zuge des BilMoG wird die Neubewertungsmethode auch nach dem HGB zukünftig die einzig zulässige Form der Kapitalkonsolidierung sein.
