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Neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen

Neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen

Der Begriff des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)beschreibt die Reform der Rechnungslegung in Baden-Württemberg. Die bislang nach dem Prinzip der Kameralistik geführten Finanzhaushalte der Kommunen (Landkreise, Städte und Gemeinden) werden innerhalb der Reform auf das Prinzip der Doppik umgestellt. Das NKRS beschreibt den finanzwirtschaftlichen Teil des neuen Steuerungsmodells (NSM).