Neues kommunales Rechnungswesen
Der Begriff des Neuen kommunalen Rechnungswesens (NKR) beschreibt die Reform der Rechnungslegung in Niedersachsen. Die bislang nach dem Prinzip der Kameralistik geführten Finanzhaushalte der Kommunen (Landkreise, Städte und Gemeinden) werden innerhalb der Reform auf das Prinzip der Doppik umgestellt. Das NKR beschreibt den finanzwirtschaftlichen Teil des neuen Steuerungsmodells (NSM).
