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Vollkonsolidierung

Vollkonsolidierung

Die Vollkonsolidierung beschreibt ein Verfahren zur Einbeziehung von Tochterunternehmen in einen Konzernabschluss. Dabei sind sämtliche Bilanz- und GuV-Positionen des Tochterunternehmens (mit Ausnahme des auf die Beteiligung entfallenden anteiligen Eigenkapitals) unter Berücksichtigung der Einheitstheorie in den Konzernabschluss zu übernehmen.