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Zwischenergebniseliminierung

Zwischenergebniseliminierung

Der Begriff der Zwischenergebniseliminierung beschreibt den Prozess der Herausrechnung von sämtlichen Gewinnen und Verlusten aus Geschäften zwischen allen in einen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Dieser Schritt ist notwendig, da diese Beträge aus Sicht des Konzerns als wirtschaftliche Einheit (siehe Einheitstheorie) noch nicht realisiert sind. Ein Zwischenergebnis ist dabei die Differenz zwischen dem Wertansatz eines konzernintern gelieferten Vermögensgegenstandes in der Einzelbilanz des empfangenden Unternehmens und dem Wert, dem dieser aus Konzernsicht (Konzernherstellungs- oder -anschaffungskosten) zugrunde zu legen ist.