01.01.2010 Die BilMoG-Eröffnungsbilanz
von: Prof. Dr. Carsten Theile, Wissenschaftlicher Leiter der LucaNet.Academy
Für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr wird es nun ernst: Ab 2010 wirken die durch das BilMoG veranlassten HGB-Änderungen, z. B.:
- Keine Übernahme sogenannter unversteuerter Rücklagen („Sonderposten mit Rücklageanteil“) in den handelsrechtlichen Abschluss
- Keine Übernahme von Abschreibungen, die nur auf Steuerrecht beruhen, in den handelsrechtlichen Abschluss
- Projektion auf die Wertverhältnisse des Erfüllungstages sowie Abzinsung langfristiger Rückstellungen
- Erfolgswirksame Währungsumrechnung kurzfristiger Forderungen und Verbindlichkeiten
- Vorschriften zum Hedge Accounting
- Beachtung des Temporary-Konzepts bei der Steuerlatenzierung
Es empfiehlt sich, die organisatorischen Maßnahmen spätestens nach Beendigung der Abschlussarbeiten für das Geschäftsjahr 2009 vorzunehmen. Dazu gehört auch die Erstellung der BilMoG-Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2010. Die BilMoG-Eröffnungsbilanz nimmt alle Übergangseffekte von HGB „alt“ auf HGB „BilMoG“ auf. Hierbei lassen sich folgende Wirkungen unterscheiden:
- Manche Neuregelungen wirken als „fresh start“, z. B. das neue Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten, und tauchen daher gar nicht in der Eröffnungsbilanz auf.
- Für andere Sachverhalte sehen die Vorschriften des EGHGB ein Beibehaltungswahlrecht für Altfälle vor (z. B. Sonderposten mit Rücklageanteil), oder es besteht die Möglichkeit, diese Altfälle mit den Gewinnrücklagen, seltener erfolgswirksam, zu verrechnen.
- Manche bislang bilanzierte Posten müssen andererseits zwingend erfolgswirksam angepasst werden, z. B. saldierungspflichtiges Planvermögen.
- Schließlich gibt es auch Posten ohne Umstellungsbedarf, etwa kurzfristige Verbindlichkeitsrückstellungen.
Zum Problembereich der Übergangsregelungen zum BilMoG hat der Hauptfachausschuss des IDW im Dezember eine Stellungnahme zur Rechnungslegung veröffentlicht (IDW RS HFA 28, in: IDW Fachnachrichten 12/2009, S. 642).
In unseren BilMoG-Seminaren (BilMoG Jahresabschluss und BilMoG Konzernabschluss) gehen wir ausführlich auf diese Stellungnahme, auf das bislang gefestigte Meinungsbild, aber auch auf nach wie vor umstrittene Fragestellungen ein. Wir zeigen Ihnen ausführlich, wie Sie die BilMoG-Eröffnungsbilanz erstellen und welche bilanzpolitischen Möglichkeiten sich Ihnen bieten!
