14.01.2010 Jahresabschluss 2009: Beachtung von BilMoG-Anhangangabepflichten
von: Prof. Dr. Carsten Theile, Wissenschaftlicher Leiter der LucaNet.Academy
Bei der jetzt anstehenden Erstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse für das Geschäftsjahr 2009 wollen Sie sich vielleicht noch nicht mit dem BilMoG beschäftigen. Doch Vorsicht: Einige wichtige Vorschriften für den Anhang, die durch das BilMoG dazugekommen sind, müssen bereits für das Geschäftsjahr 2009 beachtet werden. Dazu gehören u. a.:
- Angabepflichten zu außerbilanziellen Geschäften
- Angabepflichten zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
- Berechnetes Honorar des Abschlussprüfers, aufgeschlüsselt nach Leistungen
Der Hauptfachausschuss des IDW hat aufgrund ihrer Brisanz zu den ersten beiden Punkten die Entwürfe zweier Stellungnahmen verabschiedet:
- IDW ERS HFA 32 Anhangangaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, in: IDW Fachnachrichten 12/2009, S. 674
- IDW ERS HFA 33 Anhangangaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, in: IDW Fachnachrichten 12/2009, S. 678
Beide Entwürfe können noch bis zum 28. Mai 2010 kommentiert werden. Freilich: Viele Abschlüsse werden dann bereits fertig gestellt sein.
In unseren BilMoG-Seminaren (BilMoG Jahresabschluss und BilMoG Konzernabschluss) erhalten Sie ausführliche Informationen und Formulierungshinweise zu den neuen Anhangangaben. Zugleich erfahren Sie alles Notwendige zum reibungslosen Umstieg auf die neue Rechtslage!
