20.05.2009 BilMoG wird verbindlich
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist im April 2009 verabschiedet worden. Die neuen Normen der größten Bilanzrechtsreform seit 1985, vielfach beeinflusst durch IFRS, treten zum Teil rückwirkend in 2008, 2009 und 2010 in Kraft.
Nach einigen Verzögerungen, nicht zuletzt ausgelöst durch die Finanzkrise, ist das BilMoG nun endlich im Ziel angekommen. Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz erfolgt somit die umfangreichste Modernisierung des Handelsbilanzrechts seit dem Bilanzrichtliniengesetz (BiRiliG) im Jahr 1985.
Durch das BilMoG werden umfangreiche Deregulierungsmaßnahmen in Form der Streichung bzw. Modifizierung zahlreicher handelsrechtlicher Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte durchgeführt. Die Ziele der Reform lauten: weniger Bürokratie, niedrigere Kosten und größere Transparenz. Rund eine Milliarde Euro sollen mittelständische Unternehmen in Deutschland jährlich bei der Bilanzierung einsparen können.
Inhaltlich hat sich in den letzen Wochen vor Verabschiedung des Gesetzes noch einiges getan. Folgende wesentliche Änderungen gibt es gegenüber dem Regierungsentwurf vom Mai 2008:
- Einzelkaufleuten wird die handelsrechtliche Buchführungspflicht erlassen, wenn der Umsatz weniger als 500.000,- EUR und der Gewinn weniger als 50.000,- EUR beträgt.
- Die Schwellenwerte für die Größenklassen nach § 267 HGB steigen um 20%.
- Rückstellungen sind künftig abzuzinsen und dabei im Finanzergebnis zu buchen; Preis- und Kostensteigerungen sind einzuberechnen.
- Die umgekehrte Maßgeblichkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG entfällt.
- Viele handelsrechtliche Wahlrechte entfallen, z. B. die Abschreibung für künftige Wertschwankungen oder der Bruttoausweis ausstehender Einlagen.
Annäherung an IFRS
Zielsetzung hierbei ist, das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einer dauerhaften, und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren Alternative weiter zu entwickeln. Das deutsche Bilanzrecht soll einerseits den international üblichen Methoden der Rechnungslegung angenähert werden, z. B. indem der handelsrechtliche Jahresabschluss an Aussagekraft und Vergleichbarkeit dazugewinnt. Auch die Bilanzierung bei mittelständischen Unternehmen wird in vielen Teilen an international übliche Rechnungslegungsprinzipien angenähert. Andererseits bleibt die HGB-Bilanz weiterhin Grundlage für die Ausschüttungsbemessung und die steuerliche Gewinnermittlung.
Bundesregierung rückt ab vom Fair Value-Prinzip
In der Beratungsphase des Gesetzes hat die Bundesregierung dieser Internationalisierung aber deutliche Grenzen gesetzt: So sah der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, dass mittelständische Unternehmen zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente auch bei positiver Entwicklung nach dem Zeitwert bilanzieren sollten. Damit hätte das Fair-Value-Prinzip nicht nur bei einer negativen Entwicklung im Sinne eines niedrigeren beizulegenden Zeitwerts gegolten, sondern auch bei Zeitwerten über den ursprünglichen Anschaffungskosten.
Das nunmehr beschlossene Gesetz enthält diese Regelung grundsätzlich nicht mehr. Ausnahmen hiervon sind Finanzinstrumente des Handelsbestands von Kreditinstituten im Sinne des Kreditwesengesetz KWG, die mit dem Zeitwert abzüglich eines Risikozuschlags bewertet werden müssen. Auch das sogenannte Planvermögen ist davon ausgenommen, das im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen und ähnlichen langfristigen Verpflichtungen ebenfalls zu Zeitwerten anzusetzen ist.
Ab 2010 wird das BilMoG gelten
Ursprünglich war vorgesehen, das Gesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2008 umzusetzen. Nachdem sich die Reform mehrfach verzögerte, erfolgt nunmehr grundsätzlich eine verpflichtende Anwendung der die Bilanzierung regelnden Vorschriften des BilMoGs für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen. Die Unternehmen können jedoch wählen, ob sie die geänderten Vorschriften insgesamt bereits auf nach dem 31. Dezember 2008 beginnende Geschäftsjahre anwenden wollen.
Einzelne begünstigende Vorschriften sind bereits für nach dem 31. Dezember 2007 beginnende Geschäftsjahre anwendbar - also rückwirkend. Dies gilt insbesondere für die Befreiung von der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht für bestimmte Einzelkaufleute und die Anhebung der Größenklassen im Sinne des § 267 HGB.
Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien
Neben den Vorschriften zur Rechnungslegung enthält das BilMoG auch Regelungen, die der Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien zur Corporate Governance (Abänderungsrichtlinie) und zur Abschlussprüfung (Abschlussprüferrichtlinie) dienen. Diese Regelungen gelten bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen.
