30.06.2010 DRS 18 verabschiedet: Latente Steuern im HGB-Konzernabschluss
Mit dem BilMoG ist die Konzeption der Steuerabgrenzung für den Jahres- und Konzernabschluss erheblich geändert worden: Waren latente Steuern bislang nach dem GuV-orientierten sog. Timing-Konzept abzugrenzen, so ist seit 2010 das bilanzorientierte und auch international (IAS 12) gebräuchliche Temporary-Konzept zu verwenden.
Die gesetzliche Änderung hat den Deutschen Standardisierungsrat (DSR) veranlasst, einen neuen Standard zu Ansatz, Bewertung, Ausweis und Erläuterungen latenter Steuern im HGB-Konzernabschluss zu entwickeln: Der Deutsche Rechnungslegungsstandard (DRS) 18 ist vom DSR am 08. Juni 2010 verabschiedet worden. Er tritt in Kraft, wenn er vom Bundesministerium der Justiz im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Diese Bekanntmachung steht im Moment noch aus.
DRS 18 ist der Nachfolgestandard des DRS 10. DRS 10 ist letztmals anzuwenden im Geschäftsjahr, das am oder vor dem 31.12.2009 beginnt. Auf der anderen Seite ist DRS 18 erstmals anzuwenden in dem Geschäftsjahr, das nach dem 31.12.2010 beginnt; eine frühere Anwendung wird (nur) empfohlen. Insoweit besteht durchaus eine zeitliche Regelungslücke.
Wesentliche Auffälligkeiten im DRS 18 sind folgende:
- Latente Steuern sind auch bei der Bewertung von assoziierten Unternehmen nach der Equity-Methode anzusetzen. Das geht über den Wortlaut des Gesetzes (§ 312 HGB) hinaus.
- In einer Organschaft sind latente Steuern nur beim Organträger anzusetzen.
- Bei der Zwischenerfolgseliminierung ist zur Steuerabgrenzung der Steuersatz des Empfängerunternehmens heranzuziehen.
- In den Anhang des Konzernabschlusses ist eine steuerliche Überleitungsrechnung aufzunehmen. Gerade dieser Punkt ist in den vergangenen Monaten kontrovers diskutiert worden. Die Forderung des DRS 18 geht hier ebenfalls über das Gesetz hinaus.
Wird eine Anforderung eines DRS vom Abschlussersteller im HGB-Konzernabschluss nicht beachtet, führt dies regelmäßig zu einem Vermerk im Prüfungsbericht des Abschlussprüfers. Der Bestätigungsvermerk ist hingegen nur betroffen, wenn zusätzlich gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird.
Wir haben die Inhalte des DRS 18 bereits in unseren Seminaren eingearbeitet. Insbesondere weisen wir Sie auf unser Tagesseminar „Latente Steuern“ und unseren Zertifikatskurs „Konsolidierung“ hin.
Verfasser: Prof. Dr. Carsten Theile, Wissenschaftlicher Leiter der LucaNet.Academy
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